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Kosten und Abrechnung

 

Die Kosten für Psychotherapie ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat Versicherte

Die für die Therapie anfallenden Kosten werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Es ist jedoch möglich, dass Ihre private Krankenversicherung Ihnen die Kosten nur anteilig bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz erstattet.

Manche Versicherungen beschränken auch die Anzahl der zu übernehmenden psychotherapeutischen Leistungen oder schließen diese aus.

Daher ist es ratsam, dass sie sich vor Aufnahme der Psychotherapie erkundigen, welche Leistungen in ihrem Versicherungs-Tarif enthalten sind und wie hoch die zu erwartende Erstattung ist.

 

Beihilfeberechtigte

Nach Antrag des Psychotherapeuten trägt Ihre Beihilfe die Kosten der Therapie anteilig.

Es ist möglich, dass einzelne Beihilfestellen Ihnen die Kosten nur anteilig bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz erstatten. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Beihilfestelle.

 

Selbstzahler

Tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selber, entfallen sämtliche Anträge bei Ihrer Krankenkasse. Nach jeweils 5 Terminen erhalten Sie eine Rechnung. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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